Satzung

Aus der Satzung des Chors "The VOICES" Schömberg e.V.:

§2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Pflege des Chorgesangs.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:
- Durch die Pflege des Liedgutes und des Chorgesangs.
- Durch regelmäßige Proben bereitet sich der Chor für Konzerte und andere musikalische Veranstaltungen vor, stellt sich dabei auch in den Dienst der Öffentlichkeit.
Der Verein ist selbstlos tätig
, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Die Erfüllung des Vereinszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder konfessionellen Richtung.
 

§ 3 Mitglieder

Der Verein besteht aus singenden und fördernden Mitgliedern sowie Ehrenmitgliedern. Singendes Mitglied kann jede stimmbegabte Person sein. Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sein, die die Bestrebungen des Chores unterstützen will, ohne selbst zu singen.
...

§ 5 Pflichten der Mitglieder

Alle Mitglieder haben die Interessen des Vereins zu fördern, die singenden Mitglieder außerdem die Pflicht, regelmäßig an den Chorproben teilzunehmen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag pünktlich zu entrichten. ...

 

Hier unsere Satzung und die Datenschutzordnung des Vereins,

diese aktualisiert zum November 2019 jeweils zum Download:

Datenschutzordnung der VOICES.pdf
PDF-Dokument [269.0 KB]
Satzung
Satzung Chor The Voices, Fassung vom Nov[...]
PDF-Dokument [152.2 KB]

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Bei Irene Krebs